F-GAS- und HFC-Sammel- und Entsorgungszentrum
Alle fluorierten Gase FCKW, H-FCKW und HFKW dürfen nicht in die Atmosphäre abgegeben werden, sondern müssen gesammelt und zurückgewonnen werden, um als Sonder- und Sondermüll (dem der CER-Code 140601 * zugeordnet ist) zur Entsorgung oder Aufbereitung geschickt zu werden.
Unternehmen, die vom Umweltministerium zugelassen sind und daher im Nationalen Register der Umweltmanager eingetragen sind, können für die Entsorgung tätig werden. Gielle bietet weltweit einen Sammel- und Entsorgungsservice für F-Gas und HFKW an.
Um die Emissionen dieser fluorierten Gase zu reduzieren, haben das Europäische Parlament und der Rat spezifische Verordnungen erlassen. Am 20. Mai 2014 wurde die Verordnung (EU) Nr. Wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zu fluorierten Treibhausgasen. Die Verordnung trat am 9. Juni 2014 in Kraft und gilt ab dem 1. Januar 2015. Die europäischen Verordnungen werden von den Mitgliedstaaten durch spezifische Verordnungen umgesetzt, die auch erhebliche Strafen für die Nichteinhaltung von Verpflichtungen vorsehen. (Präsidialdekret Nr. 43 vom 27. Januar 2012 und Gesetzesdekret Nr. 26 vom 5. März 2013).
Welche Alternativen gibt es zu HFKW und FCKW?
Traditionelle Löschmittel, Wasser, Kohlendioxid, Pulver und Schaummittel sind Alternativen zu F-GAS-halogenierten Stoffen (FM200, NAF S-125, HALOTRON, HALON, NAF S-III usw.). Die besten Lösungen, die derzeit auf dem Markt sind, sind die ökologischen Feuerlöscher namens saubere Mitteln: Novec 1230 (FK-5-1-12), Argon, Stickstoff, Inergen und Inertgasmischungen.